Aufnahme von Aalto-Werken in die UNESCO-Welterbeliste

Ministerium für Bildung und Kultur
Julkaisuajankohta 26.7.2026 10.43 | Auf Deutsch veröffentlicht am 26.7.2026 um 11.52 Uhr
Typ:Presseaussendung
Finlandia-Halle (1962/1967–75). Foto: Maija Holma © Alvar-Aalto-Stiftung.

Das UNESCO-Welterbekomitee hat beschlossen, auf seiner 48. Sitzung, die vom 19. bis 29. Juli 2026 in Busan (Republik Korea) stattfindet, die Aalto-Werke in die Welterbeliste aufzunehmen. Die Liegenschaften bestehen aus 13 modernen architektonischen Stätten in ganz Finnland, die von Alvar, Aino und Elissa Aalto entworfen wurden.

Die Aalto-Werke stehen für den humanistischen Modernismus der Aaltos und verdeutlichen die Rolle der Architektur bei der Entwicklung der Wohlstandsgesellschaft. Gleichzeitig spiegelt dies ihren bedeutenden Beitrag zur internationalen Entwicklung der modernen Architektur wider.

Die Aalto-Werke umfassen die folgenden 13 Standorte: Studio Aalto, Haus Aalto, Finlandia-Halle, Hauptgebäude der Sozialversicherungsanstalt Kela und Kulturhaus in Helsinki, Aalto-Campus der Universität Jyväskylä, Muuratsalo Experimental House und Gemeindehaus Säynätsalo in Jyväskylä, Sanatorium Paimio, Verwaltungs- und Kulturzentrum von Seinäjoki, Wohnsiedlung Sunila in Kotka, Villa Mairea in Pori sowie die Kirche der Drei Kreuze in Imatra.

„Die Aufnahme der Aalto-Werke in die UNESCO-Welterbeliste ist eine bedeutende internationale Anerkennung der modernen finnischen Architektur. Sie trägt dazu bei, das Bewusstsein für das Werk der Aaltos sowie für das kulturelle Erbe und die architektonische Kompetenz Finnlands zu schärfen. Gleichzeitig verpflichtet uns dies dazu, unser kulturelles Erbe langfristig zu bewahren, damit wir dieses einzigartige Vermächtnis an künftige Generationen weitergeben können. Außerdem eröffnet dies neue Möglichkeiten für die Zusammenarbeit und den Tourismus. Ich hoffe, dass dies Menschen aus Finnland und dem Ausland gleichermaßen dazu anregen wird, diese außergewöhnlichen Aalto-Stätten zu besuchen“, sagt Mari-Leena Talvitie, Ministerin für Wissenschaft und Kultur.

Welterbestätten in Finnland

Mit Aalto Works verfügt Finnland nun über acht Welterbestätten. Dabei handelt es sich um sieben Kulturstätten und eine Naturstätte.
Zu den Weltkulturerbestätten Finnlands zählen die Festung Suomenlinna (1991), die Altstadt von Rauma (1991), die alte Kirche von Petäjävesi (1994), das Holz- und Sägewerk Verla (1996), die bronzezeitliche Grabstätte von Sammallahdenmäki (1999), der Struve-Geodätische Bogen (2005), die Hochküste / der Kvarken-Archipel (2006) und die Aalto-Werke (2026).

Die Liste des Weltkulturerbes vereint die bedeutendsten Kultur- und Naturstätten der Welt. Derzeit umfasst sie mehr als 1.240 Stätten weltweit.

Die Liste des Weltkulturerbes und die vorläufige Liste
Die Stätten werden vom UNESCO-Welterbekomitee, das aus den Vertretern der 21 Vertragsstaaten besteht, in die Welterbeliste aufgenommen. Das Komitee bewertet neue Nominierungen und überwacht den Zustand sowie den Schutz der Welterbestätten.

Vor der Nominierung muss ein Kulturgut auf der vorläufigen Liste eines Vertragsstaates verzeichnet sein. Diese umfasst Stätten, die als außergewöhnlich wertvoll angesehen werden und möglicherweise in Zukunft für die Aufnahme in die Liste des Weltkulturerbes nominiert werden. Die vorläufige Liste wird etwa alle zehn Jahre aktualisiert.

Das Welterbe-Übereinkommen

Das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt ist ein internationaler Vertrag, der 1972 von der UNESCO abgeschlossen wurde. Ziel ist es, Kultur- und Naturerbe von herausragendem universellem Wert für die Menschheit zu identifizieren, zu schützen und zu bewahren. Finnland ratifizierte das Übereinkommen im Jahr 1987.

Das Übereinkommen basiert auf der Zusammenarbeit der Staaten und einer gemeinsamen Verantwortung für die Erhaltung des Kultur- und Naturerbes von außergewöhnlichem universellem Wert für künftige Generationen. 

Anfragen:
Mirva Mattila, leitende Ministerialberaterin für Kulturangelegenheiten, Ministerium für Bildung und Kultur, Tel. +358 295 330 269, E-Mail: [email protected]
Stefan Wessman, leitender Berater, Finnische Denkmalschutzbehörde, Tel. +358 295 336 256, [email protected]

Weiterlesen

Nominierung der Aalto-Werke für die Liste des Weltkulturerbes – Finnische Denkmalschutzbehörde
Aalto-Werke – Alvar-Aalto-Stiftung
Liste des Welterbes – UNESCO-Welterbezentrum

Kulttuuri